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⁣#info 🙌⠀

Heute tritt die neue OIB Richtlinie 6 in Kraft ✌🏻🙂⠀

Bei Neubauten sowie bei Gebäuden, die durch Nutzungsänderung konditioniert werden 🏠 ist der Einsatz von Öl- und Flüssiggas für die Beheizung seit 7.8.2020 unzulässig. ❄🌨⠀

Mit 1.9.2020 tritt auch eine neue Bautechnikverordnung in der #Steiermark in Kraft. Mit dieser Verordnung wird die OIB Richtlinie 6 umgesetzt. 🔨✔⠀

Genaue Infos:⠀





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