âŁ#info đâ
- estbetreuung
- 1. Sept. 2020
- 1 Min. Lesezeit
Heute tritt die neue OIB Richtlinie 6 in Kraft âđ»đâ
Bei Neubauten sowie bei GebĂ€uden, die durch NutzungsĂ€nderung konditioniert werden đ ist der Einsatz von Ăl- und FlĂŒssiggas fĂŒr die Beheizung seit 7.8.2020 unzulĂ€ssig. âđšâ
Mit 1.9.2020 tritt auch eine neue Bautechnikverordnung in der #Steiermark in Kraft. Mit dieser Verordnung wird die OIB Richtlinie 6 umgesetzt. đšââ
Genaue Infos:â

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