Heute tritt die neue OIB Richtlinie 6 in Kraft ✌🏻🙂⠀
Bei Neubauten sowie bei Gebäuden, die durch Nutzungsänderung konditioniert werden 🏠 ist der Einsatz von Öl- und Flüssiggas für die Beheizung seit 7.8.2020 unzulässig. ❄🌨⠀
Mit 1.9.2020 tritt auch eine neue Bautechnikverordnung in der #Steiermark in Kraft. Mit dieser Verordnung wird die OIB Richtlinie 6 umgesetzt. 🔨✔⠀
Genaue Infos:⠀
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